Erdbestattung
Die Erdbestattung ist die traditionellste Beisetzungsart und bedarf in der Regel keiner besonderen Willenserklärung.
Es muss hierfür eine Grabstätte vorhanden sein oder neu erworben werden.
Mehr erfahren ›Feuerbestattung
Unter Feuerbestattung, auch Kremation oder Einäscherung versteht man die Veraschung eines Verstorbenen.
Bei einer Feuerbestattung besteht eine große Auswahl an Grabstätten.
Die Feuerbestattung ist der traditionellen Erdbestattung rechtlich gleichgestellt.
Mehr erfahren ›Seebestattung
Bei einer Seebeisetzung muss Willenserklärung des Verstorbenen vorliegen oder der Angehörige muss diese abgeben.
Der Seebestattung voran geht die Einäscherung des Leichnams in einem Krematorium.
Mehr erfahren ›Baumbestattung
Die Urne eines Verstorbenen wird im Wurzelbereich eines Baumes bestattet.
Der Baum ist Grab und Grabmal, er nimmt die Asche mit seinen Wurzeln auf.
Manchmal wird eine Urne durch den Friedhof, Friedwald oder Ruheforst vorgeschrieben.
Mehr erfahren ›Kolumbarium
Die Urne wird in einer Nische in einer Stellwand beigesetzt und mit einer Deckelplatte verschlossen.
Eine Kolumbarienbeisetzung wird auf kommunalen, wie auch auf kirchlichen Friedhöfen angeboten.
Mehr erfahren ›Almwiesenbestattung
Die Almwiesenbestattung ist eine Naturbestattung in den Schweizer Bergen.
In der als großartig und atemberaubend empfundenen Bergwelt kommt die Seele bereits zu Lebzeiten zur Ruhe.
Mehr erfahren ›Aschestreufeld
Auf dem Aschestreufeld wird nicht gekennzeichnet, wer und wo beigesetzt worden ist.
Diese eher seltene Beisetzungsart kommt nur dem Wunsch des Verstorbenen nach.
Um diese Bestattung vollziehen zu können bedarf es des handschriftlichen oder notariellen Testaments des Verstorbenen
Mehr erfahren ›Diamantbestattung
Im Vergleich zu traditionellen Bestattungsarten ist ein Erinnerungsdiamant ein ganz persönlicher Ort der Trauer.
Bei einem Juwelier kann der Stein später auch in Schmuck weiter veredelt werden.
Die Diamantbestattung als Beisetzungsart ist keine Alternative zur Bestattung auf einem Friedhof.
Mehr erfahren ›Aushändigung der Asche
Nach dem Bestattungsgesetz NRW ist die freie Verfügung über die Totenasche nicht erlaubt.
Die Frage ob die Asche eines Verstorbenen mit nach Hause genommen werden kann, ist grundsätzlich mit "Ja" zu beantworten.
Mehr erfahren ›